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Allgemeine bedingungen

Falls Sie ein Verbraucher sind und Ihre Anschaffung zu Privatzwecken dient, müssen Sie sich mit den Verbraucherbedingungen einverstanden erklären.


1. Einleitung


Die vorliegenden Bedingungen (die „Bedingungen") gelten für alle Produkte, die vom Kunden oder im Namen des Kunden (der „Kunde") (also dem Unternehmen, das sich zum Ankauf der Produkte von Broshuis verpflichtet) direkt bei Broshuis B.V. („Broshuis") zur eigenen internen Verwendung gekauft werden, wobei die Anwendung der allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen wird. Die vorliegenden Bedingungen bilden gemeinsam  mit den (nachstehend im Einzelnen beschriebenen) Auftragsdokumenten von Broshuis den gesamten Umfang des zwischen dem Kunden und Broshuis für den Ankauf der Produkte geschlossenen Vertrags (der „Vertrag"). Diese Dokumente gelten in der folgenden Reihenfolge: (1) Auftragsdokumente und (2) die vorliegenden Bedingungen.

Falls zwischen dem Kunden und Broshuis ein gesonderter Vertrag für den Kauf von Produkten besteht, tritt dieser Vertrag an die Stelle der vorliegenden Bedingungen.

 

2. Begriffsbestimmungen


Vertrauliche Informationen ”: Informationen der offenlegenden Partei, die nicht der Allgemeinheit bekannt sind, wie Software, Produktpläne, Preise, Marketing- und Verkaufsdaten, Abnehmerlisten, Know-how oder Geschäftsgeheimnisse, die entweder als vertraulich bezeichnet sind oder in Anbetracht der Umstände ihrer Offenlegung als vertraulich zu behandeln sind.

Zu liefernde Artikel": materielle und immaterielle Sachen, worunter auch von Broshuis angefertigte Zeichnungen, Berechnungen, Ergebnisse, Handbücher, Verfahren und Empfehlungen zu verstehen sind.    

 „Materialien”: jeglicher Inhalt und sonstige Artikel, die in Produkte oder zu liefernde Artikel aufgenommen sind bzw. einen Teil derselben bilden.

Auftragsdokumente”: die Auftragsbestätigung und/oder die Rechnung, die Broshuis an den Kunden verschickt und in denen die vom Kunden kraft des Vertrags gekauften Produkte sowie die Preise, Zahlungsbedingungen und sonstigen Bestimmungen festgelegt sind.

Preise”: die für die Produkte zu entrichtenden Preise ausschließlich Umsatzsteuer sowie ausschließlich sonstiger von behördlicher Seite auferlegten Abgaben und ausschließlich Transportkosten, unter Beachtung der Bestimmungen laut Artikel 3.2.

Produkte:”: die von Broshuis kraft des Vertrags gelieferten Produkte.   „Überblick über 

Produkte Dritter:”: Produkte, die nicht von der Marke Broshuis sind.

 

3. Aufträge, Preise, Zahlung


3.1 Außer wenn im Angebot anders angegeben, haben die von Broshuis abgegebenen Angebote eine Gültigkeit von 15 Tagen. 

3.2 Die für die Produkte zu entrichtenden Preise werden angegeben in den von Broshuis abgegebenen Auftragsdokumenten oder Dienstleistungsdokumenten. Falls eine Lieferung in Teilen vereinbart wurde, kann es für Broshuis erforderlich sein, die Preise für die Produkte aufgrund von Änderungen von Wechselkursen, Steuern oder sonstigen Abgaben, Zöllen, Frachtpreisen und Einkaufskosten anzupassen.  Von Broshuis abgegebene Preisangaben verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer sowie ausschließlich aller eventuellen weiteren Steuern, Abgaben und Transportkosten, außer wenn in der Preisangabe ausdrücklich anders angegeben.  Derartige Kosten sind vom Kunden zuzüglich zu den angegebenen Preisen zu entrichten und können als gesonderte Posten in den Auftragsdokumenten erscheinen.

3.3 Die Zahlung für die Produkte muss bei Broshuis eingegangen sein, bevor sie die Produkte verschickt, oder - bei einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung - innerhalb der in den Auftragsdokumenten angegebenen Frist, bzw. in Ermangelung einer solchen Angabe innerhalb von 30 Tagen  nach dem Rechnungsdatum.  Die Zahlungsleistung hat durch Überweisung auf das von Broshuis angegebene Konto zu erfolgen (das sich ggf. ändern kann). Die Zahlungsfrist ist eine Endfrist. Die Zahlungsfristen für den Kunden gelten unter dem Vorbehalt, dass Broshuis die Kreditwürdigkeit des Kunden prüft. Broshuis behält sich das Recht vor, über nicht fristgemäß geleistete Zahlungen (mit oder ohne Einschaltung der Gerichte) die gesetzlichen Handelszinsen in Rechnung zu stellen, bis die vollständige Bezahlung stattgefunden hat.  Falls ein von einem Kunden kraft des Vertrags an Broshuis geschuldeter Betrag nicht zum Fälligkeitsdatum bezahlt worden ist, hat Broshuis  (unbeschadet aller ihrer eventuellen sonstigen Rechte oder Rechtsmittel) das Recht, die Ausführung des Vertrags oder eines eventuellen Auftrags zu stornieren oder auszusetzen, einschließlich des Rechts, die Lieferung der Produkte auszusetzen, bis eine Zahlungs- bzw. Kreditregelung zur Zufriedenheit von Broshuis getroffen wurde.  Broshuis hat das Recht, Teile des Auftrags gesondert in Rechnung zu stellen. .

3.4 Alle infolge des Vertrags vom Kunden an Dell vorgenommenen bzw. noch vorzunehmenden Zahlungen erfolgen frei von jeglichen Einschränkungen oder Bedingungen sowie ohne jegliche Nachlässe, Einbehaltungen oder Verrechnungen.

3.5 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Rechnungen von Broshuis elektronisch verschickt bzw. bereitgestellt werden.  Auf besonderen Wunsch des Kunden verschickt Broshuis an den Kunden gegen Mehrkosten eine Rechnung auf Papier, sofern der Kunde diesen Wunsch vorher mitgeteilt hat. 

 

4. Änderungen der Produkte

 

Im Zeitraum von der Auftragserteilung durch einen Kunden bis zur Auslieferung durch Broshuis können Produktänderungen durchgeführt werden; die an den Kunden ausgelieferten Produkte können kleine Abweichungen in Bezug auf die vom Kunden bestellten Produkte aufweisen, werden aber immer mindestens die gesamte ursprünglich abgenommene materielle Funktionalität bzw. die gesamten ursprünglich abgenommenen Leistungseigenschaften erfüllen.

 

5. Produkte

 

5.1 Broshuis wird die Produkte an der in den Auftragsdokumenten angegebenen Adresse des Kunden abliefern. Die Lieferdaten sind nicht verbindlich; der Liefertermin ist nicht als Endtermin aufzufassen. Falls keine Lieferdaten angegeben wurden, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Lieferung der Produkte kann in Teillieferungen erfolgen. Broshuis übernimmt keinerlei Haftung für Verluste (einschließlich Gewinneinbußen), (Un-)Kosten oder Schäden, die direkt oder indirekt auf eine Verzögerung in der Lieferung der Produkte zurückzuführen sind (auch dann, wenn dies ggf. auf eine Fahrlässigkeit von Broshuis’ zurückzuführen ist); der Kunde hat nicht das Recht, den Vertrag aufgrund einer Verzögerung zu beenden oder aufzulösen.  Broshuis gilt erst dann als in Verzug befindlich, wenn sie für nicht gelieferte Produkte schriftlich per Einschreiben in Verzug gesetzt wurde und ihr eine Frist für die nachträgliche Vertragserfüllung innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Inverzugsetzung gewährt wurde

5.2 Ab dem Zeitpunkt der Ablieferung liegt das Risiko der Produkte beim Kunden bzw. bei dessen Vertreter. Broshuis behält sich bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Beträge an Broshuis, die der Kunde Broshuis aufgrund des Vertrags oder jeglicher anderer Verträge schuldet, das rechtliche Eigentum an den Produkten vor.  Bis zum Eingang der vollständigen Zahlungsleistung hat der Kunde somit (1) die Produkte als Verwahrer von Broshuis unter sich; (2) hat der Kunde die Produkte (ohne Kosten für Broshuis) in einer solchen Weise getrennt von allen anderen Waren von Broshuis oder jeglichen Dritten zu lagern, dass sie unverzüglich als Eigentum von Broshuis erkennbar sind; (3) darf er eventuelle Erkennungszeichen oder Verpackungen auf den Produkten bzw. im Zusammenhang mit den Produkten nicht vernichten, löschen oder unleserlich machen; und (4) die Produkte in befriedigendem Zustand halten und zur angemessenen Zufriedenheit von Broshuis im Namen von Broshuis für den vollständigen Preis gegen alle Risiken versichert zu halten.  Der Kunde wird Dell die Versicherungspolice auf deren Aufforderung vorlegen. Der Kunde erteilt Broshuis sowie deren Vertretern und Arbeitnehmern unwiderruflich Zustimmung, jederzeit und ohne Beschränkungen Niederlassungen, in denen die Produkte eingelagert sind bzw. eingelagert werden können, ohne vorherige Ankündigung zu betreten, um die Produkte zu inspizieren bzw. falls der Kunde zur Rückgabe der Produkte an Broshuis verpflichtet ist, um diese wieder an sich zu nehmen.  Broshuis behält sich das Recht vor, die vollständige Zahlung des Preises zu verlangen, auch wenn das rechtliche Eigentum an den Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist.

5.3 Der Kunde hat eine Inspektion der Produkte auf eventuelle fehlende, falsche oder beschädigte Produkte oder Verpackungen durchzuführen und Broshuis innerhalb von sieben Tagen nach der Ablieferung der Produkte in Kenntnis zu setzen, falls aus einer angemessenen Inspektion und Erprobung der Produkte derartige Probleme hervorgehen.  Falls ein Defekt oder ein Mangel sich nicht innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum der Ablieferung manifestiert, hat der Kunde Broshuis darüber innerhalb einer angemessenen Frist nach der Entdeckung eventueller Mängel oder anderer Nichterfüllungen der Produkte schriftlich in Kenntnis zu setzen.  Falls der Kunde die in diesem Absatz verfassten Mitteilungsvorschriften nicht einhält, erlischt das Reklamationsrecht, übernimmt Broshuis keinerlei Haftung für einen derartigen Mangel bzw. eine derartige Nichterfüllung und ist der Kunde dazu verpflichtet, für die Produkte zu bezahlen, als wenn sie vertragsgemäß geliefert worden wären.  Broshuis hat das Recht, zurückgelieferte oder abgelehnte Produkte zu reparieren oder zu ersetzen. 

5.4 Falls der Kunde die Lieferung eines zur Lieferung bereitstehenden Produkts aus irgendeinem Grund nicht annimmt oder Broshuis nicht zur  rechtzeitigen Lieferung in der Lage ist, weil der Kunde nicht die ggf. benötigten Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Zustimmungen bereitgestellt hat, gelten die Produkte als geliefert, wobei das Risiko (einschließlich das Risikos von Verlust oder Schaden infolge einer Fahrlässigkeit auf Seiten von Broshuis ) auf den Kunden übergeht; in diesem Fall kann Broshuis:

- 5.4.1 die Produkte bis zur tatsächlichen Lieferung lagern, wobei der Kunde für alle dafür anfallenden (Un-)Kosten aufzukommen hat (worunter auch, aber nicht nur die Kosten für die Lagerung und Versicherung zu verstehen sind); oder

- 5.4.2 die Produkte zum sofort verfügbaren besten Preis verkaufen und dem Kunden einen eventuellen Wertabschlag bezogen auf den Preis der Produkte (nach Abzug aller angemessenen Lagerungs- und Verkaufskosten) in Rechnung stellen.

 

6. Garantie

 

6.1 Unbeschadet der Bestimmungen gemäß Artikel 6.3 garantiert Broshuis,  dass Produkte des Fabrikats Broshuis während einer Frist von 12 Monaten nach Rechnungsdatum (der „Garantiefrist") (1) die Produktspezifikation erfüllen und (2) frei von wesentlichen Mängeln sind, sowie dass (3) Ersatzteile des Fabrikats Broshuis während 6 Monate nach dem Lieferdatum oder (falls dieser Zeitraum länger ist) während des Rests der Garantiefrist frei von Mängeln sein werden.  Die Ausführung einer der im nachstehenden Artikel 6.3 angegebenen Optionen bildet die vollständige Entlastung im Hinblick auf die Haftung von Broshuis’ für die im vorliegenden Artikel 6.1 erteilten Garantien. 

6.2 Die Bestimmungen gemäß Abteilung 2 von Band 7 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs („Burgerlijk Wetboek") werden im Rechtsverhältnis zwischen den Parteien ausgeschlossen.

6.3 Broshuis wird zur Ausführung der in 6.1 genannten Garantie Produkte des Fabrikats Broshuis , die nicht den in Artikel 6.1 abgegebenen Garantien entsprechen, reparieren oder ersetzen, vorausgesetzt, dass Broshuis darüber innerhalb von sieben Tagen nach dem Datum, an dem der Kunde den Mangel entdeckt hat bzw. davon auszugehen ist, dass er den Mangel entdeckt hat, aber auf jeden Fall innerhalb der Garantiefrist, schriftlich in Kenntnis gesetzt worden ist.   Falls Broshuis sich dazu entschließt, Produkte oder Bauteile des Fabrikats Broshuis entsprechend der in Artikel 6.1 abgegebenen Garantien zu ersetzen, wird Broshuis die ersetzenden Produkte oder Bauteile auf eigene Rechnung an die Adresse liefern, an die die defekten Produkte des Fabrikats Broshuis geliefert wurden, woraufhin das rechtliche Eigentum an den defekten Produkten oder Bauteilen, die ersetzt werden, (falls dies auf den Kunden übergegangen war) wieder auf Broshuis übergeht. Der Kunde hat alle angemessenen Bemühungen zu unternehmen, um die defekten, zu ersetzenden Produkte an Broshuis zu liefern, wobei Broshuis das Recht hat, dem Kunden eine Vergütung in Rechnung zu stellen, wenn derartige defekte Produkte oder Bauteile auf eine entsprechende Aufforderung nicht zurückgeliefert werden. 

6.4 Broshuis ist kraft der in dem vorliegenden Artikel 6 erteilten Garantien nicht haftbar: 

- 6.4.1 für einen Defekt infolge von normaler Abnutzung, vorsätzlich zugefügtem Schaden, Fahrlässigkeit, nicht normale Betriebsbedingungen, Nichteinhaltung der von Broshuis (mündlich oder schriftlich) erteilten Anweisungen, unsachgemäße Benutzung oder Veränderung, Anpassung, Ausbesserung oder Reparatur der Produkte ohne Genehmigung von  Broshuis;

- 6.4.2 falls der vollständige Preis für die Produkte am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt ist;

- 6.4.3 für nicht von Broshuis hergestellte oder gefertigte Produkte, Bauteile, Materialien oder Geräte; in diesem Zusammenhang kann der Abnehmer nur auf die Garantie Anspruch erheben, die der jeweilige Fabrikant oder Lieferant Broshuis erteilt, und zwar insofern diese Garantie auf den Kunden übertragbar ist;

- 6.4.4 für von Broshuis infolge des Vertrags hergestellte Produkte, die mit den vom Kunden an Broshuis bereitgestellten Entwürfen, Spezifikationen, Anweisungen und Empfehlungen übereinstimmen;

- 6.4.5 für jede Form von Mängeln, Schäden oder Abnutzung, die von Broshuis spezifisch schriftlich ausgeschlossen wurden; und/oder 

- 6.4.6 für jede weitere Benutzung der Produkte und/oder Software seitens des Kunden nach einer Mitteilung gemäß Artikel 6.3.

6.5 Von Broshuis wird nicht garantiert, dass die Produkte (1) in Kombination mit einer bestimmten nicht von Broshuis bereitgestellten Konfiguration funktionieren, oder (2) ein spezifisches Ergebnis hervorbringen werden, auch dann nicht, wenn die fragliche Konfiguration bzw. das fragliche Ergebnis mit Broshuis besprochen wurde.

 

7. Haftung

 

7.1 Keine der Parteien beschränkt die Haftung gegenüber der Gegenpartei bzw. schließt die Haftung gegenüber der Gegenpartei aus im Hinblick auf irgendeine Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann.

7.2 Keine der Parteien haftet für:

- 7.2.1 besondere oder indirekte Schäden oder Folgeschäden;

- 7.2.2 Einbuße von Gewinn, Einkommen oder Umsatz;

- 7.2.3 Goodwill- oder Rufschäden.

7.3 Falls Broshuis trotz der oben aufgeführten Ausschlüsse für irgendeinen Schaden auf Seiten des Kunden haftbar ist, wird die vollständige Haftung von Broshuis gegenüber dem Kunden, die sich - aufgrund von Fahrlässigkeit, Nichterfüllung oder irgendeinem anderen Grunde - aus dem Vertrag ergeben oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen sollte,  beschränkt auf höchstens 125 % des vom Kunden infolge des Vertrags für die Produkte geschuldeten Preises. 

 

8. Vertraulichkeit

 

Jede Partei muss sämtliche von der Gegenpartei empfangenen vertraulichen Informationen so behandeln, wie sie im Allgemeinen ihre eigenen vertraulichen Informationen behandeln würde, und dabei zumindest eine angemessene Sorgfalt walten lassen.

 

9. Beendigung

 

9.1 Jede der Parteien hat in den folgenden Fällen (unbeschadet der weiteren Rechte oder Rechtsmittel gegenüber der Gegenpartei) das Recht, den Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung unverzüglich und ohne vorherige Einschaltung der Gerichte zu beendigen:

- 9.1.1 wenn die Gegenpartei sich ein wesentliche Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zuschulden kommen lässt und diese nicht innerhalb von 30 Tagen nach einer schriftlichen Inverzugsetzung behebt; oder

- 9.1.2 wenn die Gegenpartei ihre Betriebsaktivitäten einstellt bzw. einzustellen droht oder das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet wird.

9.2 Broshuis hat in den folgenden Fällen das Recht, den Vertrag unverzüglich und ohne vorherige Einschaltung der Gerichte durch eine schriftliche Mitteilung zu beendigen, wenn der Kunde:

- 9.2.1 sich in Verzug befindet mit der Zahlung von unstrittigen Beträgen, die infolge des Vertrags Broshuis gegenüber geschuldet und einforderbar sind;

- 9.2.2 sich eine Zuwiderhandlung gegen exportbeschränkende Gesetze zuschulden kommen lässt oder wenn Broshuis dies angemessenerweise vermuten kann. 

9.3 Bei Beendigung des Vertrags erlöschen von Rechts wegen alle Rechte und Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf die Produkte, die infolge des Vertrags für die spezifischen Auftragsdokumente relevant sind, mit Ausnahme von eventuellen Forderungsrechten, die vor der Beendigung entstanden sind.

 

10. Einwirkung höherer Gewalt

 

Keine der Parteien haftet gegenüber der Gegenpartei für eine Nichterfüllung in der Ausführung einer oder mehrerer ihrer vertraglichen Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen) während eines Zeitraums, in dem diese Ausführung durch Umstände verzögert wird, die sich der Einflussnahme der fraglichen Partei entziehen, worunter auch, aber nicht nur Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Embargo, Streik, Unruhen oder behördliche Maßnahmen zu verstehen sind („Einwirkung höherer Gewalt "), unter der Voraussetzung, dass die Partei, bei der die Verzögerung eingetreten ist, die Gegenpartei unverzüglich über das Eintreten einer Einwirkung höherer Gewalt in Kenntnis setzt. Der Termin für die Ausführung durch die Partei, bei der eine solche Verzögerung eingetreten ist, wird für die Dauer der Einwirkung höherer Gewalt ausgesetzt, mit der Maßgabe, dass die Gegenpartei dann, wenn die Einwirkung höherer Gewalt länger als 30 Tage andauert, das Recht hat, den Vertrag oder einen Teil desselben fristlos und ohne vorherige Einschaltung der Gerichte durch eine schriftliche Mitteilung an die Partei, bei der eine solche Verzögerung eingetreten ist, zu beenden.

 

11. Einhaltung der Exportgesetze

 

11.1 Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass die im Rahmen des Vertrages gelieferten Produkte (1) unter die Zollgesetze und Exportbeschränkungsgesetze der USA und Europas fallen, (2) in Länder außerhalb der USA oder Europas oder außerhalb der Landesgrenzen des Landes, indem sich der Kunde befindet oder sich die Produkte des Kunden befinden, geliefert werden können, und (3) möglicherweise auch unter die Zoll- und Exportgesetze sowie weitere Verordnungslage des Landes fallen, in dem die Produkte erteilt oder in Empfang genommen werden. Aufgrund dieser Gesetzes- und Verordnungslage dürfen Produkte, die im Rahmen des vorliegenden Vertrags abgenommen wurden, nicht an Endanwender oder Länder, für die Beschränkungen gelten, verkauft, vermietet oder auf andere Weise übertragen werden. Außerdem dürfen die Produkte nicht verkauft, vermietet oder auf andere Weise übertragen werden an einen Endanwender bzw. benutzt werden von einem Endanwender, der sich auf Aktivitäten einlässt, die mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängen, worunter auch, aber nicht nur Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung, Produktion oder Anwendung von Kernstoffen, Kernkraftwerken oder Kernwaffen, Raketen oder Unterstützung für Raketenvorhaben oder chemischen oder biologischen Waffen zu verstehen sind. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der diesbezüglichen Gesetze und Verordnungen.

11.2 Wenn Broshuis einen Auftrag für Produkte annimmt, geschieht dies unter dem Vorbehalt, dass die zuständige Behörde der USA bzw. eine zuständige Behörde eines anderen Hoheitsstaates die ggf. erforderliche Exportgenehmigung erteilt. Broshuis übernimmt keine Haftung für irgendeine Verzögerung oder Nichterfüllung in der Lieferung von Produkten, die dadurch verursacht werden, dass der Kunde bei der Einholung einer solchen Genehmigung bzw. Bereitstellung eines solchen Zertifikats in Verzug bleibt.

11.3 Der Kunde verpflichtet sich dazu, Broshuis zu entschädigen und freizuhalten und in ihrem Namen die Verteidigung zu führen gegen Forderungen oder rechtliche Verfahren, die erhoben bzw. eingeleitet werden wegen eines Verstoßes oder mutmaßlichen Verstoßes gegen die geltenden Exportgesetze seitens des Kunden.

 

 

12. Datenschutz

 

12.1 Insofern der Kunde und Broshuis für die Verarbeitung von persönlichen Daten verantwortlich sind, die infolge des Vertrags oder im Rahmen des Vertrags verarbeitet werden, müssen sie beide die einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten, insofern dies im Rahmen der Gesetzgebung jeder der Parteien erforderlich ist. Der Kunde garantiert Broshuis, dass er alle erforderlichen Befugnisse für die rechtmäßige Verarbeitung von persönlichen Daten eingeholt hat, bevor die persönlichen Daten an Broshuis weitergeleitet werden.

12.2 Insofern Broshuis persönliche Daten für den Kunden verarbeitet, hat Broshuis dafür zu sorgen, dass hinreichende Schutzmaßnahmen zur Absicherung solcher persönlicher Daten realisiert worden sind. Broshuis wird sich angemessen darum bemühen, den Kunden zu unterstützen bei der Einhaltung seiner Verpflichtungen als Verantwortlicher für die Verarbeitung sowie bei der Beantwortung von Anfragen auf Einsichtnahme in die Akten des Kunden durch Personen, auf die sich die persönlichen Daten beziehen, wobei der Kunde Broshuis eine angemessene professionelle Vergütung für den Zeitaufwand schuldet, den das Personal von Broshuis diese Aufgabe gewidmet hat.

12.3 Der Kunde erteilt Broshuis die Befugnis, die Broshuis vom Kunden bereitgestellten persönlichen Daten im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, die Broshuis kraft Gesetzes, kraft des Vertrages sowie kraft weiterer ggf. im Einzelnen beschriebenen vertragsgemäßer Zwecke hat, zu sammeln, zu nutzen, zu speichern und zu übertragen.

 12.4 Broshuis kann im Rahmen der normalen Betriebsaktivitäten weltweit persönliche Daten, die sich auf ihren Unternehmenssystemen befinden, übertragen an andere Betriebsunternehmen, Vertreter oder Subunternehmer innerhalb desselben Konzerns oder an andere relevante Geschäftspartner, die vereinzelt Einsicht in persönliche Daten nehmen können. Bei einer solchen Übertragung hat Broshuis dafür zu sorgen, dass eine hinreichende Absicherung besteht, durch die der Schutz der kraft dieses Vertrages oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag übertragenen persönlichen Daten gewährleistet ist.

12.5 Broshuis ist in keiner Weise haftbar für jegliche Forderungen, die der Kunde oder die betroffene Person aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von Broshuis erheben sollte, insofern eine solche Handlung oder Unterlassung darauf zurückzuführen ist, dass Broshuis sich an gesetzlichen Vorschriften oder an die Anweisungen des Kunden gehalten hat.

 

13. Allgemeine Bestimmungen

 

13.1 Alle Mitteilungen, die infolge des Vertrags zu geschehen haben, müssen schriftlich erfolgen und an den für rechtliche Angelegenheiten zuständigen Stelleninhaber an der auf der Rechnung von Broshuis angegebenen Adresse gerichtet sein.

13.2 Es ist keiner der Parteien gestattet, den Vertrag (bzw. Verpflichtungen aufgrund des Vertrags) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gegenpartei zu übertragen, mit der Maßgabe, dass (1) Broshuis keine Zustimmng für eine Übertragung an verbundene Gesellschaften einzuholen braucht, und (2) Broshuis ihre vertraglichen Verpflichtungen zwar außer Hauses vergeben kann, dabei jedoch dem Kunden gegenüber für diese Verpflichtungen haftbar und verantwortlich bleibt.

13.3 Änderungen des Vertrags oder eines aufgrund des Vertrags erteilten Auftrags sind nur gültig und verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Sollte sich irgendeine Bestimmung des Vertrags als nichtig oder nicht ausführbar erweisen, wird eine solche Bestimmung, insofern dies zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist, gestrichen oder abgeändert, während der Vertrag im Übrigen uneingeschränkt gültig bleibt.

13.4 Falls eine der Parteien erklärt, auf die Erfüllung einer Nichterfüllung, Behebung einer Verzögerung oder Ausübung eines Rechts infolge des Vertrags zu verzichten, bedeutet dies nicht, dass sie auch auf die Erfüllung einer darauffolgenden Nichterfüllung des Vertrags verzichtet.

13.5 Der Vertrag sowie eventuelle außervertragliche Verpflichtungen unterliegen dem niederländischen Recht und fallen unter die  Zuständigkeit der niederländischen Gerichte.

13.6 Die Parteien vereinbaren, dass die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf von 1980 (Wiener Kaufvertrag) für den vorliegenden Vertrag ausgeschlossen wird.

13.7 Ausschließlich zu Informationszwecken kann dem Kunden eine englische oder deutsche Übersetzung der vorliegenden Bedingungen zur Verfügung gestellt werden. Bei Konflikten zwischen der niederländischen Fassung und der englischen oder deutschen Übersetzung ist das niederländische Original maßgeblich.

 

 

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